Abmahnung Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "Abercrombie & Fitch" wurde erstellt von S1986, 20 Juni 2012.

  1. S1986

    S1986 Gilly Hicks

    Hallo zusammen,

    habe schon lange hier mitgelesen, brauche nun dringend eure Hilfe.
    Ich habe mir einige Sachen der Marke Hollister über den Online-Shop bestellt. Ein kleiner Teil hat nicht gepasst, und wurde deshalb von mir bei ebay reingesetzt (insgesamt 4 Teile, wovon 3 Teile nun nachträglich gelöscht wurden, aufgrund von dem Verstoß gegen Urheberrecht: urheberrechtsverletzende Angebotsbeschreibung). Kurz gesagt, ich habe in den drei Angeboten jeweils ein ofizielles Foto der Homepage verwendet, dazu noch jeweils zwei selbst mit der Cam gemacht. Nachdem ich heute die Löschmitteilung per Mail bekommen, mit welchen weiteren Konsequenzen und Kosten muss ich nun rechnen? Hat jemand Erfahrung damit und wenn eine Abmahnung oder dergleichen kommt, wozu ratet ihr mir (Anwalt einschalten, direkt mit dem Kläger sprechen und einen Festpreis vereinbaren?

    Ich benötige Eure Hilfe...mein Po geht echt auf Grundeis! :help:

    Vielen Dank!
  2. Ruehl

    Ruehl Gilly Hicks

    Dazu gibt es doch zig Themen http://www.anfcommunity.de/threads/abmahnung-ebay.8839/ nutz doch einfach mal die Suche. Ich denke sie haben mal wieder den Markt gesäubert. (Wahrscheinlich machen ein paar neue Läden demnächst auf)
    :)

    Zu Deiner Frage, oft kommt da noch was nach vom RA Winterstein wegen der Fotos, ich würde schonmal das Internet bemühen oft kann man abgewandelte Abklärungen übersenden dann wird es nicht so teuer oder ich habe früher auch mal gelesen, dass man sich so wie selbst Anzeigt und dann kann nicht mehr abgemahnt werden. Letzteres ist aber nur wage aus dem Gedächtniss, dafür musst du mal google bemühen.

    Grundsätzlich und ohne Dir aber Angst machen zu wollen leg schonmal 1000 € beiseite.
    Ich hoffe die Worte haben Dir nicht das Wochenende versaut.
  3. AbeRman

    AbeRman est. 2004

    Kontaktiere mal Capistrano , der kann dir zumindest "etwas" weiterhelfen.
  4. S1986

    S1986 Gilly Hicks

    Erstmal danke für eure Antworten!

    Ich habe mich nach dem Hinweis von "aberman" direkt an Capistrano gewendet.
    Mal gucken, ob er mir weiterhelfen kann...

    Darüber hinaus, möchte ich euch nun über den ganzen Vorfall auf dem Laufenden halten, da er auch für spätere Mitglieder eine Hilfestellung bieten kann!
    Momentan stellt sich mir die Frage, wie ich am besten vorgehe!
    Noch habe ich bis auf den Hinweis das es eine Löshcung gegeben hat, keine Abmahnung in schriftlicher Form erhalten. Mein Vater ist der gemeldete ebay User, auch seine Kontaktdaten sind hinterlegt. Ich habe aber die Transaktionen durchgeführt.
    Soll ich wie o. b. eine abgewandelte Abklärung abgeben (ich weiß ja noch nicht, ob was kommt und wenn ja, von RA Winterstein?) und wie sieht sowas aus und mit was habe ich dann zu rechen, genau wie bei einer Selbstanzeige? Schalte ich nun direkt einen Anwalt ein? Oder warte ich das Schreiben ab, und wenn es eins gibt, versuche ich direkt mit dem RA eine Einigung zu erzielen, die noch erträglich wäre? (300-400€)?

    Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und Ratschläge helfen, oder es melden sich bei mir Leute, die schonmal betroffen waren.

    Lg S1986
  5. Ruehl

    Ruehl Gilly Hicks

    Es gibt spezielle Rechtsanwälte, auch die welche auf die Kanzlei Winterstein spezialisiert sind. Google doch einfach mal nach da kommt einiges. Rede mit deinem Vater und dann redet mit Eurem Anwalt. Falls deine Familie ein Hausanwalt hat ist es trotzdem manchmal Ratsam sich für dieses Gebiet einen Fachanwalt zu holen und wie gesagt da hilft Dir google weiter.
  6. obnivus

    obnivus est. 2004

    Es gab dieses Problem hier schon in ähnlicher Form. Sollten es nur drei Bilder gewesen sein, kann man u.U. gut mit Winterstein reden (das war zumindest damals der Fall). Bei einem größeren Volumen wird es dann problematischer.

    Jetzt schon etwas hinschicken, würde ich unterlassen.
  7. AbeRman

    AbeRman est. 2004

    Ihr seid wohl damals heile aus der Sache rausgekommen ?
  8. S1986

    S1986 Gilly Hicks

    Toll, das ich so schnelle Infos von euch bekomme!

    Es waren definitiv nur 3 Bidler, der Rest wurde von mir selbst gemacht.

    Meint ihr das nach so einem Schreiben der Gang zum Anwalt die bessere Alternative ist, oder soll man erst selbst versuchen mit den RA zu sprechen um evtl. einen Vergleich anzustreben...?

    Leider finde ich nicht den Link zu dem Eintrag mit dem ähnlichen Problem.
    Habt Ihr evtl den Link für mich, das ich mir das Problem von dem damaligen User durchlesen kann?
    Danke!
  9. AbeRman

    AbeRman est. 2004

    Der ist leider im established Bereich.Da bist du ( noch) nicht zugelassen.
  10. Redstar

    Redstar est. 2004

    ...du solltest erstmal abwarten, die Löschung hat wahrscheinlich gar nichts mit Winterstein zu tun. Wenn doch, bekommst du Post und gehst dann zum Anwalt, vorher ist das relativ sinnlos.
    Eine wichtige Frage wäre noch ob du als gewerblicher Händler eingestuft werden kannst, wenn du Sale Artikel mit Gewinn verkauft hast, wäre das so. Dann ist die Abmahnung teurer und es kann noch das FA und der Verbraucherschutz Forderungen stellen. Da reicht schon ein Artikel der mit Gewinnabsicht angeboten wird, aber wie gesagt, erstmal abwarten und Tee trinken....
  11. Ruehl

    Ruehl Gilly Hicks

    Das Finanazamt braucht er nicht fürchten, denn er muss es einfach nur 2013 als Gewinn angeben ;-) Dann sind die zufrieden. Verbraucherschützer müssen selbst klagen... und urheberrechtsverletzende Angebotsbeschreibung und Foto klingt nach kopierten Text und Bild.

    Warte einfach ab, und ggf. den Anwalt schonmal informieren, denn die Fristen ist oft recht knapp wenn du Antworten sollst.
  12. obnivus

    obnivus est. 2004

    Jo. Also zumindest wir zwei... Waren halt sehr kulant / nach gewerblichen Händlern aus.

    (E) Ich würde durchaus Winterstein vorher kontaktieren. Das hat zumindest schon einmal geholfen.
    AbeRman gefällt das.
  13. californiasummer

    californiasummer Gilly Hicks

    obnivus seit ihr da mit Anwalt rausgekommen oder habt ihr selbst mit denen gesprochen? Hat das geklappt, ohne das ihr irgendetwas bezahlen musstet?
    LG
  14. bratmaxe

    bratmaxe est. 2004

  15. S1986

    S1986 Gilly Hicks

    Das mit den Deckelung der Abmahnkosten hab ich schon desöfteren gelesen. Fraglich ist, ob (wenn überhaupt etwas kommt) darauf eingegangen wird...?!

    Also ich habe nur eine Urheberrechtsverletzung begangen, aufgrund der 3 Fotos. Text, etc. habe ich nicht kopiert. Insgesamt habe ich über einen Zeitraum von 3 Monaten 5 Teile verkauft, was denke ich nicht als gewerblich eingestuft wird.

    Also lautet zusammengefasst die Empfehlung "abwarten, ob etwas passiert" und wenn ja, kurzfristig die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen.
    AbeRman gefällt das.
  16. thomasd53

    thomasd53 Gilly Hicks

    Hallöchen! Ich hatte schon mal Erfahrungen mit den Wintersteins gemacht und bin heile aus der Sache raus gekommen - das Einzige was ich zu zahlen hatte, waren die 4,40€ für das Einschreiben mit Rückschein.
    Nach einigen Wochen kam ein Schreiben mit einer Forderung von 1050€, daraufhin habe ich aus dem Netz ein geänderte Unterlassungserklärung ausgefüllt und diese an die RAs zurückgeschickt. Es kamen dann noch einige Schreiben von denen, wo die geforderte Summe sich von Brief zu Brief verkleinerte. Am Ende waren es "nur" noch 600€. Ich habe auf nichts geantwortet und auch nichts weiteres Unternommen. Schließlich kam ein "gelber Brief" mit der Forderung vom Amtsgericht - sie wollten von mir eine Stellungnahme. Ich habe denen geschrieben, dass es sich dabei um eine Massenabmahnung handelt (verkaufte ein Abercrombie & Fitch Parfüm - in der Abmahnung stand aber etwas von Klamotten?!), das ich als Privatperson handelte und dazu kopierte ich außerdem noch einige Ausschnitte aus dem Netz, die sich darauf bezogen, dass die Wintersteins es nur darauf abgesehen haben, den verängstigten Menschen die Kohle aus den Taschen zu ziehen - Rechtsmissbrauch = Die abgemahnten Gründe sind eher Kleinigkeiten, der Streitwert aber sehr hoch (bei mir 50000€) . Kein Gericht verurteilt dich für 3 verkaufte Artikel zu 1000€ Strafe, habe auch sonst nichts im Internet finden können, wo eine Privatperson verurteilt worden ist (ausgenommen vielleicht Wiederholungstäter) - alle Verurteilungen beziehen sich auf gewerbliche Verkäufer.
    Seitdem habe ich nichts mehr vom Amtsgericht und auch nichts von den Wintersteins gehört - ist jetzt etwa 3 Jahre her, also wird da auch nichts mehr kommen. Man sollte sich einfach nicht einschüchtern lassen und zum Anwalt gehen nur diejenigen, die gleich in Panik verfallen (ein Beratung mit weiterer Hilfe beim RA kostet 300-400€, es sei denn ihr habt eine Rechtsschutzversicherung. Das waren meine Erfahrungen und ich gebe zu, sie haben mich schon einiges an Nerven gekostet:)
  17. californiasummer

    californiasummer Gilly Hicks

    thomasd53 ging es in deinem Fall auch um genutzte Bilder?
  18. thomasd53

    thomasd53 Gilly Hicks

    Worum es ging, weiß ich bis heute nicht...Mein Parfüm wurde auch mit Stockpic bei Ebay versteigert (deswegen wurde diese Auktion von den Wintersteins gefunden und gelöscht), allerdings bezog sich die Abmahnung, wie schon geschrieben, auf "Klamotten"...welche ich nie verkauft habe!
    Die ändern nur den Kopf der Abmahnung und hängen eine Kopie deiner Auktion dran - schon ist die perfekte Abmahnung fertig. Nur so schafft man tausende Abmahnungen im Monat:)
    Dann reicht es wenn 30-50 Abgemahnte zahlen und schon haben die tausende € eingenommen für ganze 5 Minuten Arbeit...
    Hier sieht es vielleicht anders aus:
    http://www.ebay.de/itm/NEU-HOLLISTE...612?pt=DE_Herren_T_Shirts&hash=item3cc7a7a574

    verkauft 41 Artikel mit Stockpics als Privatperson...oh oh​
  19. obnivus

    obnivus est. 2004

    Wie gesagt, Urheberrechtsverletzungen können eindeutig festgestellt werden.

    Bei uns war es ohne Anwalt und wir haben mit denen gesprochen.

    Mehr als abwarten, kann man nun sowieso nicht machen. Rest steht hier ja schon.
  20. thomasd53

    thomasd53 Gilly Hicks

    Hier:
    http://www.golem.de/1108/85692.html

    "Angemessen wären für die einmalige, nicht geschäftliche, Nutzung der Fotos lediglich 45 Euro Schadensersatz pro Bild."
    "Dafür dürfen dem Urheberrechtsverletzer gemäß Paragraf 97a Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes nicht mehr als 100 Euro Abmahnkosten in Rechnung gestellt werden. Das hat das Kölner Landgericht am 21. April 2011 entschieden."

    Also nix tausende von €s, alles Einschüchterung und Abzocke!
  21. S1986

    S1986 Gilly Hicks

    Vielen Dank euch allen für die schnellen Antworten, hilfestellungen und Tipps!
    Nun bin ich erstmal entspannter und warte ab, ob etwas kommt. Wenn ja, werd ich auf eure Hilfe zurückgreifen und mich hier über das Forum an euch wenden.

    Danke und lg,

    S1986
  22. stevyray89

    stevyray89 Gilly Hicks

    Ich habe auch vor Wochen mal für 5 Artikel so ne Mail von eBay bekommen.
    Artikel wurden entweder verzollt oder in Deutschland gekauft. Also keine Grauimporte.

    Pics waren von Abercrombie & Fitch mehr passierte bisher nicht.
  23. blackdamian

    blackdamian est. 2004

    Hallo zusammen,
    bin ebenfalls Betroffener ;-) Hatte ebenfalls Stockpics genutzt... Diese Auktionen hatte ich im Mai und Juni eingestellt (Gebrauchtware) Hatte letzte Woche folgende mail von ebay erhalten:

    Diese Artikel hatte ich bereits verkauft, d.h. der Verkauf war schon abgeschlossen und die Auktionen wurden erst später entfernt.

    Post habe ich noch nicht bekommen, werde auch mal abwarten.
  24. Rumpel-Bumpel

    Rumpel-Bumpel Gilly Hicks

    Das ist natürlich tödlich... offizielle Herstellerbilder verwenden. Das geht heutzutage sehr oft nach hinten los.
    Und dann auch noch in eBay. Weißt du wieviele Abmahnanwälte von den verschiedensten Unternehmen täglich in eBay unterwegs sind um gezielt nach solchen Verstößen zu suchen?
    Übrigens auch hier im Forum wäre ich da vorsichtig, ich sehe hier immer wieder User die offizielle Abercrombie & Fitch und Hollister Bildmaterial verwenden!

    Die MOD's sollten jedes Bild bzw. jeden Thread im Angebotebereich der solche Bilder enthält sofort löschen.
    Denn nicht nur der User bekommt dann Probleme sondern auch der Forenbetreiber!
    Die Betreiber vom http://www.dslr-forum.de können ein Lied davon singen!

    Du wirst eine Unterlassungserklärung unterzeichnen müssen und dann einen gewissen Betrag zahlen müssen. Du kannst dir natürlich einen Anwalt nehmen, er kann versuchen die Kosten etwas zu reduzieren. Allerdings musst du die Gebühren vom Anwalt komplett selbst tragen, Rechtsschutzversicherung zahlt nicht bei Urheberrechtsverletzungen.

    Ich habe kürzlich selbst jemanden abgemahnt der Bilder von mir unerlaubt mehrfach verbreitet hat.
    Hier ein paar Details zu dem Fall, es ging um 3 Bilder die jemand von mir sozusagen "geklaut" hat.
    Auszüge aus der Post meines Anwalts:

    ...die anwaltlichen Kosten berechnen sich nach dem sog. Gegenstandswert. Man würde pro Bild einen Wert von 2.000 € ansetzen. Bei 3 Bildern demnach 6.000 € wonach Anwaltskosten für unsere außergerichtliche Tätigkeit in Höhe von 546,69 € (brutto) entstehen. Dieser Wert ist nach der gesetzlichen Gebührentabelle berechnet.
    Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, trägt derjenige die Kosten der den Rechtsstreit verliert. Sollte es dann der gegenerische Anwalt tatsächlich auf ein solches Verfahren ankommen lassen, entstehen natürlich weitere Kosten.

    Es ging dabei um die Kosten die ich vorher erstmal habe, natürlich konnte der andere nichts dagegen machen da er die Bilder ganz offensichtlich unerlaubt weiterverbreitet hat. Deswegen gabs auch kein Gerichtsverfahren, der andere zahlte die Anwaltsgebühren und einen speziell für den Fall ausgerechneten Betrag pro verwendetem Bild.
    Bei dir wird das evtl. auch anders berechnet, aber nur mal so das du einen Richtwert hast um was für Summen es da geht.
    Bei manchen Bildern werden auch wesentlich höhere Werte angesetzt, grad bei großen Firmen.
    Denn ich habe nur als Privatperson gehandelt.
  25. obnivus

    obnivus est. 2004

    Die Abmahnwelle ist völlig absurd. Anstelle den Anstand zu besitzen, einfach vorher den Gegenüber über seinen Fehler zu informieren, muss gleich der Anwalt her.
    CrombieB, ShantyBrook und pussy-galore gefällt das.
  26. Buster

    Buster Gilly Hicks

    Rumpel-Bumpel dir scheint es Spaß zu machen die Leute in Angst und Schrecken zu versetzen, oder? Da sich die Gebühr nach dem Streitwert richtet setzen Anwälte diese natürlich möglichst hoch an, ich glaube aber, dass du nicht im entferntesten 2k pro Bild bekommen hast. Der einzige, der an der Sache verdient haben wird war der Anwalt. Lad doch mal bitte die Rechnung hoch, die belegt, dass du 6k, oder wenigstens 600 bekommen hast....

    In 99% der Fälle passiert bei den eBay Sachen überhaupt nichts, also wartet erstmal ab und macht euch nicht verrückt. Und wenn tatsächlich etwas kommt, dann bitte sofort zum Anwalt und nicht einfach zahlen.
  27. blackdamian Die gleiche Mail hatte ich auch in Bezug auf meine Rugby Aktionen. Es ist aber nichts vom Anwalt gekommen. Also mach Dir keine Sorgen, da wird nichts kommen !
  28. Erdbeere

    Erdbeere Gilly Hicks

    hi, ich habe auch solch eine mail von ebay erhalten. auch meine angebote waren bereits beendet und wochen später diese mail bzlg. originalfotos.
    folgt in der regel noch eine abmahnung? im netz ist diesbezüglich nichts zu finden, was stockpics von Abercrombie & Fitch betrifft, dass dort noch abmahnungen erfolgt sind. ich hatte bereits anwaltliche beratung, dem ra ist diese vorgehensweise auch bekannt.

    blackdamian: wann hast du die email von ebay erhalten? hast du bisher noch etwas gehört?
  29. obnivus

    obnivus est. 2004

    Leichte Auffassungschwäche ......?

    Bei ersterer helfe ich dir gerne.

    *edit jakeburton* Bitte keine Beileidigungen
  30. Rumpel-Bumpel

    Rumpel-Bumpel Gilly Hicks

    Du scheinst dich nicht im geringsten auszukennen.

    Dieser Wert hat nichts damit zu tun was der Kläger dann pro Bild bekommt! Achtung...
    Streitwert / Gegenstandswert

    Ich wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen wie hoch die Anwaltsgebühren sind!

    wie gesagt --->
    Ich habe extra geschrieben "einen speziell für den Fall ausgerechneten Betrag"!! Weil es von Fall zu Fall anders ist. Und ich nicht unbedingt eine Summe nennen wolte.
    Aber wenn du es genau wissen willst, mir wurden knapp über 100 Euro pro Bild zugesprochen.

    Da ich nebenbei fotografisch tätig bin und auch Bilder über Bildagenturen verkaufe sehe ich das natürlich etwas anders als jemand dem nur mal ein verwackeltes Bild aus seiner eBay Auktion geklaut wird!

    Wenn fremdes Bildmaterial unerlaubt weiter verbreitet oder in eBay / Foren usw. verwendet wird passiert dem jenigen definitiv IMMER was wenn der Eigentümer der Bilder es sieht und den jenigen deswegen verklagt.
    Selbstverständlich denn es liegt ein klarer Fall vor: Urheberrechtsverletzung

    Bei vielen großen Firmen werden wie gesagt spezielle Abmahnanwälte regelrecht beauftragt um damit dick Kohle zu machen! Genau wie mit der illegalen Musik und Film verbreitung, da wird ähnliches getan.
    Da kommt es öfter mal vor das man per Anwalt mit der Gegenseite einen bestimmten Wert aushandelt der dann einmalig bezahlt wird (dazu eine vom Anwalt modifizierte Unterlassungserklärung).
    Das ist aber auch von Fall zu Fall anders.

    Aber wenn du von einem Fotografen, kleinen Firmen oder normalen Privatpersonen Bilder klaust und diese z.B. in eBay verwendest dann kommst du da nicht so leicht raus. Denn da ist dann nicht die "Abmahnwelle" hinten dran mit irgendwelchen Abmahnanwälten, sondern meist eine Person und wenn die klagt hast du keine Chance!
    Wie bei mir... benutzt von mir jemand ein Bild unerlaubt zahlt er punkt. :)

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