hab da was zum Thema gefunden:
Zitat: zoll.de
Code:
Notierte Währungen
Die von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Referenzkurse sind die maßgeblichen Umrechnungskurse im Sinne von Artikel 168 Buchstabe a) ZK-DVO. Als Veröffentlichung im Sinne von Artikel 168 Buchstabe b) ZK-DVO gilt die Bekanntgabe auf der Internetseite [url]www.zoll.de[/url].
Dieser Umrechnungskurs gilt dann für die Umrechnung aller Beträge im darauf folgenden Kalendermonat. Hierbei ist es unerheblich, ob das Rechtsgeschäft schon früher geschlossen wurde, maßgeblich ist lediglich der im Zeitpunkt der Zollwertermittlung geltende Umrechnungskurs.
Wird im Anwendungszeitraum an einem beliebigen Mittwoch eine Abweichung von 5 Prozent des festgelegten Kurses festgestellt, so wird dieser Umrechnungskurs ab dem darauf folgenden Mittwoch für den noch verbleibenden Zeitraum angewendet.
Es ist stets zu prüfen, ob ein solcher abweichender Kurs für die entsprechende Währung existiert.
Die abweichenden Kurse sind sowohl in der Datenbankanwendung als auch auf der Übersichtsseite "Abweichend notierte Währungen" dargestellt.
nur zur Info:
Kurs steht aktuell bei 1,364
dat sind gute 7cent (5,4%) mehr als der derzeit gültige Zollkurs,
könnte/müsste also ein Splitt zum 20.5.09 geben