Laut Zoll: Sendungen mit geringem Wert Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 hat sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung erhöht. Die Befreiung ist unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers und unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder Geschenksendungen handelt. Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen: * Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke, * Tabakwaren, * Parfüm und Eau de Toilette. Hinweis: Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro. Nur Postsendungen mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, sind vollständig einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer). Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben. --------------------------------------------------------------------------------- Heißt das jetzt, dass Parfum einfach nicht als geringwertig versendet werden kann oder dass es komplett gesondert behandelt wird? Wenn ja, wird darauf Zoll erhoben? Angenommen ich bestelle bei Abercrombie & Fitch für 150€ inkl. des Pafums. Wird es dann gesondert verzollt und meine restlichen 140€ dann nicht? Ich bin dank Zollformulierung etwas überfragt. MfG
Jegliche Sendungen werden gescanned, also mit verschicken wird das nichts auch nicht über Verwandte usw. Das einzige was funktioniert ist Parfüm ins Gepäck und gut ist.