Urlaubsanspruch während der Ausbildung

Dieses Thema im Forum "Community Café" wurde erstellt von Gurumnes, 30 März 2017.

  1. Gurumnes

    Gurumnes Gilly Hicks

    Hi,
    meine Schwester hat gerade ihre mittlere Reife abgeschlossen und fängt demnächst ihre Ausbildung an. Nach dem ich mir ihren Vertrag mal durchgelesen habe, ist mir aufgefallen, dass sie nur 20 Urlaubstage hat. Aber gibt es nicht einen mindestanspruch von 24 tagen? Jetzt lese ich hier was von 25 Tagen, http://www.arbeitsschutzgesetz.org/jarbschg/urlaub/
    Weiß nicht ob das von bedeutung ist, aber sie fängt als Speditionskauffrau an.
    Zuletzt bearbeitet: 31 März 2017
  2. Wolfi

    Wolfi MøЀ®@†ø® Mitarbeiter

    1x Google und du hättest die Antwort.
    6-Tage-Woche = 24 Tage minimal
    5-Tage-Woche= 20 Tage minimal
  3. calvinclein

    calvinclein Gilly Hicks

    Ja, die Seite, die du genannt hast, ist doch informativ genug, steht alles drin.
    Zuletzt bearbeitet: 25 Juli 2017
  4. Lillymaus

    Lillymaus Gilly Hicks

    Hallo,

    hat sich das Ganze inzwischen geklärt? Würde mich mal interessieren. Also 20 Tage im Jahr hört sich für mich wirklich sehr wenig an. Mein Mann hat grade eine Weiterbildung zum Ausbilder für Flurförderfahrzeuge gemacht und ist dementsprechend auch in dem Thema drin. Er meinte gerade, dass sich der Urlaubsanspruch seiner Azubis erstens nach dem Alter und zweitens nach der Arbeitszeit errechnet.

    Bei den meisten Firmen ist es aber so, dass sowieso fast alle Mitarbeiter den gleichen Anspruch auf Urlaub haben. Der Mindesturlaub für Erwachsene, also über 18 Jährige Azubis beträgt aber laut Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage im Jahr... Unter 18 Jährige haben sogar einen höheren Anspruch. Da sollte sich deine Schwester auf jeden Fall nochmal näher informieren, insbesondere wenn sie minderjährig ist.

    LG!

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