WICHTIGE ZOLLÄNDERUNG ZUM 01. MAI. !!!BEACHTEN!!

Dieses Thema im Forum "Online Shops - Bestellung & Versand" wurde erstellt von A&F-Träger, 20 Mai 2007.

  1. DonFelipe

    DonFelipe Gilly Hicks

    ist ejtzt was rausgekommen... alle sind verwirrt!
    hat wer der strafzoll zurückerstattet bekommen?
    ich hab zwei bestellung gemacht. bei einer musst ich zahlen bei der anderen nicht... :roll:
  2. Groschen

    Groschen Gilly Hicks

    Hatte schon jemand eine Rechnung, bei der NICHT auf den gesamten Bestellwert der Strafzoll kommt, sondern nur auf einen Teil?
    Ich arbeite bei einem Wirtschaftsprüfer als angehender Steuerfachwirt und eigentlich darf dieser Strafzoll garnicht bei Privatpersonen erhoben werden. Leider konnte ich noch nicht rausfinden, ob dies nun für den Versender, oder aber für den Abnehmer gilt. Da Hollister und Abercrombie & Fitch keine Privatpersonen sind, kann es sein, dass hier nur nach dem Verkäufer geschaut wird.
    Zudem kann kein Strafzoll auf Waren erhoben werden, die nicht aus dem betroffenen Land kommen (Bsp.: Made in China).
    Allerdings kann es auch sein, dass Kleidung, die zwar in China, Brasilien etc hergestellt wurde, aber aus den USA verkauft wird, per Zollrecht aus dem Verkaufsland, hier also den USA, stammt. Mit dem Zollrecht kenn ich mich leider nicht aus, muss ich nochmal meinen Chef fragen...
    Ist jedenfalls alles sehr kompliziert und mich wundert es nicht, das die Pfeifen beim Zoll nicht wissen, was sie da machen :lol:
  3. WilmerX

    WilmerX Gilly Hicks

    Aber theoretisch kann der Zoll das doch mit Dumping garnicht beurteilen, wenn es die Ware in dem eingeführten Land überhaupt nicht gibt?????!!!!!???
  4. Ruehl

    Ruehl Gilly Hicks

    Dann lies mal Richtig ... Ich denke es geht darum das China erhebliche Zölle zahlen muss wenn sie Klamotten nach Deutschland Einführen will. In den USA müssen Sie das vielleicht nicht, deshalb sind die Sachen auch so günstig da. Also umgeht man das alles wenn man die Sachen erst in die USA Einführt und die USA dann bei uns ... Und ich denke dass die EU schon Dumping beurteilen kann. Und es geht ja nicht gegen Abercrombie & Fitch ... sondern generell.

    Ich habe mal eine lange email an den Zoll geschrieben ich bin gespannt ob es da eine Antwort geben wird.
  5. Ruehl

    Ruehl Gilly Hicks

    Sehr geehrter Herr RUEHL,

    die Einfuhrzölle (u.a. Strafzölle) für die Wareneinfuhr in die Europäische Union -EU- sind davon abhängig, welcher Warennummer/Zolltarifnummer des internationalen "Harmonisierten Systems" - HS-Code- ein Produkt zugeordnet wird.

    Nach den und vorliegenden Informationen wird der Strafzoll (Wertzoll) nur auf bestimmte Waren angewendet, die ihren Ursprung in den USA haben.

    Hierbei handelt es sich um die Zolltarifnummern:

    0710 4000 - Zuckermais
    4820 1050 - Merkbücher, Notizbücher
    4820 1090 - andere
    4820 3000 - Ordner, Schnellhefter
    4820 5000 - Alben
    4820 9000 - andere
    6103 4300 - lange Hosen , Latzhosen und kurze Hosen aus synthet. Spinnstoffen für Männer oder Knaben
    6104 6300 - lange Hosen , Latzhosen und kurze Hosen aus synthet. Chemiefasern für Frauen oder Mädchen
    6203 4311 - lange Hosen als Arbeits -und Berufskleidung aus synthet.
    Chemiefasern für Männer oder Knaben
    6203 4319 - andere lange Hosen aus synthet. Chemiefasern für Männer oder Knaben
    6203 4390 - andere als lange Hosen oder Latzhosen aus synthet. Chemiefasern für Männer oder Knaben
    6204 6311 - lange Hosen als Arbeits -und Berufskleidung aus synthet.
    Chemiefasern für Frauen oder Mädchen
    6204 6318 - andere lange Hosen aus synthet. Chemiefasern für Frauen oder Mädchen
    6204 6390 - andere als lange Hosen oder Latzhosen aus synthet. Chemiefasern für Frauen oder Mädchen
    6204 6918 - andere lange Hosen aus künstl. Chemiefasern für Frauen oder Mädchen
    6204 6990 - andere lange Hosen , Latzhosen und kurze Hosen aus anderen Spinnstoffen für Frauen oder Mädchen
    8705 1000 - Kranwagen (Autokrane)
    9003 1930 - Fassungen für Brillen aus unedlen Metallen

    Hinweis:
    Der betroffene Warenkreis wird jährlich durch die Europäische Kommission aktualisiert.

    Kleidung und Bekleidungszubehör werden von den Kapiteln 61 (aus
    Gewirken/Gestricken) und 62 (andere, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) oder 63 (andere konfektionierte Waren) erfasst.
    Der Drittlandszollsatz für die meisten Textilien beträgt 12 %.

    Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EU wird bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer -EUSt- in Höhe von 19 % erhoben.
    Berechnungsgrundlage ist für
    -den Zoll: der Warenwert laut Rechnung inklusive aller Versandkosten
    (=Zollwert) bei Einfuhren über den Postweg, -die EUSt: die Summe aus Zollwert und zu zahlenden Zollbeträgen.

    Für eine Vielzahl von Waren (z.B. Bekleidung, Teppiche und andere Textilwaren) kann die Einfuhr von der Vorlage einer Einfuhrgenehmigung und eines Ursprungszeugnisses oder einer Ursprungserklärung abhängig gemacht werden.
    Beide zuletztgenannten Dokumente bescheinigen den Ursprung einer Ware in einem bestimmten Land. Sie ermöglichen so die Überwachung des Handels mit Waren aus diesen Ländern.
    Ob für eine Ware grundsätzlich ein Ursprungszeugnis bzw. eine Ursprungserklärung vorzulegen ist ergibt sich aus der Einfuhrliste.
    Informationen zur Vorlagepflicht erteilen alle Zollstellen sowie das Zoll- Infocenter.

    In dem von Ihnen geschilderten Fall ist keine/kein Einfuhrgenehmigung/Ursprungszeugnis/Ursprungserklärung vorzulegen, wenn die Bekleidung für private Zwecke bestimmt ist und der Wert unter 1000 EUR ist.

    Bei Textilien kann der Ursprung m.E. meistens anhand von eingenähten Etiketten nachvollzogen werden, sodass in dem von Ihnen geschilderten Fall kein zusätzlicher Strafzoll anfallen dürfte.



    Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
  6. transrapid

    transrapid Moderator Mitarbeiter

    Also reine Willkür, oder aber besser gesagt ein ganz klarer Fehler von demjenigen, der die Zollanmeldung gestellt hat und im Anschluss von dem zuständigen Sachbearbeiter vom Zoll, der den Fehler nicht gemerkt hat.
  7. knurrbrumm

    knurrbrumm Gilly Hicks

    andipunktde
    fühle mich natürlich angesprochen :wink:
    abercrombie & Fitch Träger
    habe mir den Fedex-Zollantrag mal angesehen.
    Grundsätzlich gesehen ist der Zollsatz von allen Waren, die Du bestellt hast, 12 %. Fedex hat es sich daraufhin zu Deinen Lasten einfach gemacht ( Abfertigung nach Artikel 81 ZK - Abfertigung zum höchsten Zollsatz )
    Zolltechnisch gilt, die Ware mit dem höchsten Zollsatz ist als erste Position anzumelden. Habe die Zolltarifinfo aufgerufen auf der Zoll HP. Auf den Hemden ist tatsächlich ein Zusatzzoll von 15 % drauf, auf den anderen Artikeln nicht. Daher musste Fedex dieses Herrenhemd als erste Position anmelden. Da Fedex es sich einfach gemacht hat, zahlst du den Zusatzzoll und die erhöhte Einfuhrsatzseuer auch für die anderen Artikel mit ( und natürlich die erhöhte Vorlageprovision :). )
    Theoretisch könntest Du einen Antrag auf Zollrückerstattung erstellen, da Du als Privatmensch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Müsste man mal durchrechnen, ob sich das lohnt.
  8. chriss

    chriss Gilly Hicks

    Wollte auch nochmal kurz meinen Beitrag hierzu leisten:

    Bei meiner Hollister Bestellung vom 17.05.2007 / verzollt am 20.05.2007 wurde ebenfalls KEIN STRAFZOLL erhoben.

    In der Commercial Invoice von Hollister ist jedoch auch kein Teil aufgelistet, welches ursprünglich aus den USA stammt.

    Wer also nur Sachen kauf, welche im Shop als "Imported" deklariert werden, sollte eigentlich auf der sicheren Seite sein denke ich.
  9. knurrbrumm

    knurrbrumm Gilly Hicks

    chriss, das ist so pauschal gesagt unrichtig. Zur Zeit sind , soweit ich es im Textilkapitel mitbekomme, nur Herrenhemden von dem Zusatzoll betroffen. Und das mit dem Zusatz "imported" ist dann interessant, wenn Du Tees ( T-Shirts ) aus den USA beziehst mit Ursprung VR China. Das dürfte meines Wissens lustig werden. Die sid nämlich einfuhrgenehmigungspflichtig :lol:
  10. Ruehl

    Ruehl Gilly Hicks

    Also meine Herrenhemden von Abercrombie & Fitch und Hollister kommen aus China oder HongKong. Also nix mit Made in USA
  11. knurrbrumm

    knurrbrumm Gilly Hicks

    Ruehl,
    mein Problem ist dass ich die Abercrombie & Fitch / HC-Rechnungen nicht kenne ( Die haben fast nichts in meiner Grösse :) ). Habe gerade mal die Zoll HP befragt. Wenn auf Deiner Rechnung Ursprung Hongkong oder China für die Herrenhemden steht, zahlst Du zur Zeit keinen Zusatzzoll. :)
    @Abercrombie & Fitch-Träger
    Wenn auf Deiner Rechnung von Abercrombie & Fitch für das Herrenhemd Ursprung China / Hongkong steht, dann hat der Fedex-Zolldeklarant einen dicken Fehler gemacht. Prüfe bitte Deine Abercrombie & Fitch-Rechnung auf die Ursprungsangabe. :idea:
  12. A&F-Träger

    A&F-Träger Gilly Hicks

    also auf dem herrenhemd steht ursprungsland china drauf.

    oh mann, da blicke ich kaum noch durch.=( hat vielleicht jemand schon widerspruch gegen seine zollrechnung eingelegt? Mit all den Punkten die hier schon erwähnt wurden? kann er mir das schreiben dann mal zukommen lassen?

    will nämlich nicht auf den 30 euro hängen bleiben :wink:
  13. transrapid

    transrapid Moderator Mitarbeiter

    Ja, ich.

    Ruf bei FedEx an und sag denen, die sollen den Vorgang noch einmal überprüfen.

    Hab ich gemacht und es hat gefunzt!

  14. knurrbrumm

    knurrbrumm Gilly Hicks

    abercrombie & Fitch-Träger
    2 Fragen :
    1. zu dem Zollbeleg, den Du gepostet hast, gibt es nur das eine Blatt ? Auf dem vermisse ich nämlich den Kasus Knacktus des Problems : Das Ursprungsland ( Eine für mich ganz normale Angabe in einem Zollbeleg ).
    2. steht auf der Hollister Rechnung, die Fedex vorgelegen hat, das Ursprungsland des Herrenhemdes drauf ?
  15. A&F-Träger

    A&F-Träger Gilly Hicks

    knurrbrumm :


  16. knurrbrumm

    knurrbrumm Gilly Hicks

    @-Träger
    Vielen Dank für die Rechnung, jetzt ist es vollkommen klar.
    Den Zollbeleg, Blatt 2 mit dem Ursprungsvermerk USA habe ich in Deinem ersten Posting entdeckt.
    Es ist ein eindeutiger FEDEX-Eingabefehler beim Zollantrag.
    Ohne in die Details zu gehen, die Deklarantin hat bei diesem Antrag mehrere unrichtige Eingaben gemacht.
    Der schwerste Fehler ist die Nichtbeachtung des Ursprungslandes bei den Herrenhemden mit der fatalen Konsequenz, dass Du bei Ursprungsland USA Zusatzzoll und damit auch mehr Einfuhrumsatzsteuer zahlen musstest.
    Daher : sofort bei Fedex reklamieren.
    Das gilt übrigens auch für alle anderen.
    Sollte Fedex nicht mehr wollen/können, müsst Ihr beim HZA Frankfurt am Main Flughafen einen Antrag auf Erstattung von Eingangsabgaben stellen !
    Jetzt berichtet erst mal, was Fedex meinte :wink:
  17. transrapid

    transrapid Moderator Mitarbeiter

    Und genau das habe ich bereits vor drei Seiten versucht klar zu machen 8)
  18. A&F-Träger

    A&F-Träger Gilly Hicks

    also heisst das, dass ich nur für zwei artikel den erhöhten zoll zahlen muss? oder muss ich nix zahlen , weil der teuerste artikel(hemd) aus china kommt und nicht aus den usa (wegen der ersten position anmelden und dann für alles den strafzoll zahlen).

    werde morgen nochmal bei fedex anrufen..
  19. WilmerX

    WilmerX Gilly Hicks

    Wie lange hat man da überhaupt Zeit zu reklamieren?
  20. knurrbrumm

    knurrbrumm Gilly Hicks

    transrapid
    es macht sich immer besser, wenn man vorher weiss, was man reklamiert und warum :wink:
    WilmerX
    wenn Du beim Zoll einen Antrag auf Zollrückerstattung ( bei Privatpersonen müsste auch eine Rückerstattung der zuviel gezahlten Einfuhrumsatzsteuer möglich sein, weiss ich aber nicht genau ) machen willst, musst Du die Frist auf dem Zollbeleg beachten
    abercrombie & Fitch-Träger
    Es gäbe einen klitzekleinen Grund dafür, dass Du es so belassen solltest, wie es ist. Bei der Hollister-Rechnung ist ein Ursprungsland etwas seltsam beschrieben. Wenn meine Vermutung richtig ist, welches Land sich hinter diesem seltsamen Kürzel verbirgt, gibt es bei einer Ware ein Problem.
    Ich müsste mal prüfen, ob es bei der gelieferten Menge ein zolltechnisches Problem darstellt oder nicht.
    Melde mich nochmal
  21. A&F-Träger

    A&F-Träger Gilly Hicks

    Ist das jetzt also der grund den ich angeben soll, wenn ich denen einen brief schreibe? oder gibt es da eine andere, bessere formulierung.

    widerspruchsfrsit beträgt m.E. nach sechs wochen nach rechnungsbescheid
  22. knurrbrumm

    knurrbrumm Gilly Hicks

    abercrombie & Fitch-Träger
    habe mich gerade beim Zoll informiert. Meine Vermutung bestand zu unrecht. Du kannst morgen bei Fedex das falsche Ursprungsland für das Herrenhemd reklamieren mit der Konsequenz, dass Du zuviel gezahlten Zoll und eventuell EUSt zurückhaben möchtest, denn der von der Deklarantin gestellte Zollantrag ist definitiv unkorrekt.
    Normal wäre, dass Fedex sich zwar für den Fehler entschldigt, Dich aber letztlich auf den Weg des Antrages auf Zollrückerstattung beim zuständigen HZA - steht oben links im Zollantrag - verweist. Denn : Ist ein Zollantrag gestellt, ein Zollbeleg erstellt worden, bleibt dem Zollbeteiligten bei unrichtig erstellten Zollbelegen nur der Weg über die Zollrückerstattung.
    Sollte Dir Fedex die zuviel gezahlten Beträge erstatten - was sie zolltechnisch nicht machen müssten - dann ist das Kulanz
    Viel Glück und berichte mal :wink:
  23. A&F-Träger

    A&F-Träger Gilly Hicks

    also du meinst, denen reicht der hinweis, dass das hemd falsch deklariert wurde (anstatt china oder canada sind die von den usa ausgegangen) aus, um evtl. eine rückerstattung zu veranlassen.
    von fedex meinte beim ersten anruf von mir mal jemand, ich müsste nachweisen, dass da was mit den tariq tarifnummern was falsch gelaufen ist.
    die taric nummer vom hemd ist ja richtig. auch das dies mit 15% zusatzzoll belastet wird. der fehler liegt nur darin, dass es eben nicht in den usa produziert wurde?
  24. knurrbrumm

    knurrbrumm Gilly Hicks

    abercrombie & Fitch-Träger
    Du kannst in etwa so schreiben :

    Betr.: AWB 9076 8915 8947
    Ihre Bezugsnummer ( steht oben rechts auf dem Zollbeleg )
    Zollbeleg Nr ATC40........

    Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den von Ihnen in meinem Namen erstellten Steuerbescheid. Er ist unkorrekt. Sie haben als erste Zollposition das Herrenhemd mit der Zolltraifnummer 6205 2000 000 mit Ursprung USA angemeldet. Der Ursprung USA ist unrichtig. Gemäss der von Ihnen benutzten Rechnung ist der Ursprung des Herrenhemdes China "CN" auf der Rechnung. Auf Herrenhemden mit Ursprung China fällt kein Zusatzzoll an. Ausserdem haben Sie bei Ihrer Zollanmeldung die für mich nachteilige Information in dem Feld "zusätzliche Angabe" Abfertigung nach Artkel 81 ZK gemacht. Damit wurde der Zusatzzoll auch für die anderen Waren berechnet, obwohl für diese keine Zusatzzölle anfallen.
    Den zuviel gezahlten Zusatzzoll sowie die die dadurch entstandene erhöhte Einfuhrumsatzsteuer überweisen Sie daher auf mein Konto ...

    Anlage : Steuerbescheid / AWB / Rechnung von Hollister


    Denn nun muss Fedex an den Zoll herantreten und die Korrektur des Zollbeleges beantragen. Ob sie es in der Kürze der Zeit- Dein Zollbeleg ist von 06.05.07 - schaffen, weiss ich nicht. Die zu beachtenden Fristen siehst Du in der Rehtsbehelfsbelehrung des Steuerbescheides.
    Ob Fedex das macht, kann ich nicht beurteilen. "Meine" Zöllner sagen den Kunden immer, wenn sich Kurierdienstkunden beim Zoll über unkorrekte Anmeldungen seitens der Kurierdienste informieren, dass sie in die Rückerstattung gehen sollen, d.h. einen Zollrückerstatungsantrag an das zuständige HZA - steht in Deinem Antrag oben links - machen sollen.

    Das Ganze ist natürlich ein kurierdienstspezifisches Problem. Kurierdienste können sich bei der Masse der Sendungen, die sie "durch den Zoll bringen müssen", es rein zeitlich nicht leisten, mühsam einen Zollantrag mit mehrerern Zollpositionen und verschiedenen Ursprunsländern zu erstellen. Daher auch in Deinem Zollantrag die Information : Verzollung nach Artikel 81 ZK. Damit haben sie sich den Aufwand erspart, mühsam die Hollister-Rechnung auseinanderzunehmen.
    Das geht allerdings nur sol lange gut, bis zum Beispiel solche Sachen mit dem Zusatzzoll anfallen.
  25. knurrbrumm

    knurrbrumm Gilly Hicks

    abercrombie & Fitch-Träger
    nochmals : Die Zolltarifnummer für die Herrenhemden, die die Delarantin angemeldet hat : 6205 2000 900 ist korrekt.
    Was die Deklarantin nicht beachtet hat, ist das Ursprungsland der Hemden. Versendungsland USA und Ursprungsland China sind zwei getrennte Paar Schuhe. Das Eine hat mit dem Anderen rein überhaupt nichts zu tun.
    Lass Dich daher von den Fedex-Mitarbeitern nicht abwimmeln. Die im Import sitzen müssten
    1. Rechnungen lesen können
    2. den Unterschied zwischen Versendungs- und Ursprungsland kennen
    und
    3. wissen, wo sie die entsprechenden Informationen bestätigt finden, die Du Ihnen vorgibst
  26. knurrbrumm

    knurrbrumm Gilly Hicks

    Noch ein kleiner Nachtrag, damit es nicht in den falschen Hals gerät :
    Den Artikel 81 ZK - Verzollung zum höchsten Zollsatz - anzuwenden ist natürlich legal und korrekt. Aber der Anmelder - in diesem Fall Fedex - muss mit dieser Anmeldung korrekt und sorgsam und nicht zum Nachteil des Kunden umgehen. Und das ist nach meiner privaten und persönlichen Meinung hier nicht passiert.
  27. A&F-Träger

    A&F-Träger Gilly Hicks

    hey, vielen dank knurrbrumm. jetzt habe ich es richtig verstanden und weis nun wie ich das denen morgen beibringen werde. aber schriftlich werde ich denen das auch zukommen lassen.

    du kennst dich mit dem thema ja echt gut aus? biste in der branche beschäftigt?
  28. knurrbrumm

    knurrbrumm Gilly Hicks

    so in etwa :wink:
    und eigentlich habe ich schon fast zu viel und zu ausführlich zu diesaem Thema gepostet :lol:
  29. transrapid

    transrapid Moderator Mitarbeiter

    Macht sich denn da jetzt a weng Angst bemerkbar :lol: :lol: :lol:
  30. knurrbrumm

    knurrbrumm Gilly Hicks

    Nein, das nicht unbedingt.
    1. Du darfst nur eines nicht vergessen Abercrombie & Fitch-Träger hat, in dem er seinen Steuerbescheid mit allen Anlagen öffentlich machte durch sein Posting in gewisser Weise das Steuergeheimnis gebrochen, um herauszubekommen, warum er Zusatzzoll zahlen musste. Theoretisch hätte man das auch über PN's machen können.
    2. In unserer Berufsgruppe gilt : Wenn einer ein Zollproblem hat, dann soll er es mit demjenigen auslöffeln, der es ihm eingebrockt hat. Das ist seine Sache, nicht unser Problem.
    Und gerade Kurierdienste .....
    Und gegen diesen Grundsatz habe ich doch wohl recht eindeutig verstossen, oder ?

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