falsche Rechnung von Fedex?

Dieses Thema im Forum "Online Shops - Bestellung & Versand" wurde erstellt von gudze, 24 Januar 2009.

  1. gudze

    gudze est. 2004

    Hi zusammen,
    letzte Woche habe ich sowohl bei Abercrombie & Fitch als auch bei Hollister bestellt.
    Bei beiden Bestellungen bin ich unter 150,- € geblieben, es wurde also nichts verzollt.
    Was mich ein wenig wundert, sind die Fedex-Rechnungen.
    Folgendermaßen haben sich die Bestellungen zusammengesetzt:

    Abercrombie & Fitch: $ 151,40 Warenwert + $ 55 Shipping = $ 206,40
    Hollister: $ 99,70 Warenwert + $ 45 Shipping = $ 144,70

    Lt. Andis Excelsheet hätte ich bei Abercrombie ~ 30 € (inkl. Servicepauschale), bei Hollister ~ 23 € zahlen müssen. Statt dessen waren es aber 22 € bei Abercrombie und 33 € bei Hollister. Vom Gesamtpreis macht das ja jetzt nicht wirklich einen Unterschied, aber kann es sein, dass Fedex sich bei beiden Rechnungen vertan hat?
  2. Nordfuchs

    Nordfuchs Gilly Hicks

    Eigentlich wäre es so richtig:

    Umrechnungskurs Zoll bis 20.01.09: 1,3978
    Sendung Zollfrei da unter 150,00 Euro Warenwert
    EUSt-pflichtig da über 22,00 Euro Warenwert


    Abercrombie & Fitch: $ 151,40 Warenwert + $ 55 Shipping = $ 206,40 = 147,66 € zzgl. 19% EUSt = 28,06 €+Servicegeb.
    Hollister: $ 99,70 Warenwert + $ 45 Shipping = $ 144,70 = 103,52 € zzgl. 19% EUSt = 19,67 €+Servicegeb.

    Korrigiert mich bitte wenn ich mich hier irren sollte. :D
  3. DenKin

    DenKin est. 2004

    Ja, deren Berechnung kann ich auch nicht so ganz nachvollziehen. War bei meinen letzten Bestellungen ähnlich. Vor allem wenn man unter 150 Euro bleibt, sind die Fedex Beträge aus dem Excel Sheet ganz anders als die, die ich letztendlich zahlen muss...
  4. Micha2609

    Micha2609 Gilly Hicks

    Kann ich wiederum nicht bestätigen , war bei meiner letzten Order ziemlich passig mit dem Excel-Sheet ... Dann scheinen die ja echt zu machen was sie wollen ..
  5. gudze

    gudze est. 2004

    Nordfuchs
    Glaube die Versandkosten werden nicht mit versteuert, wenn der Warenwert unter 150 € liegt.
    Sollte ich mich denn jetzt freuen, weil die Rechnung für das Abercrombie-Paket deutlich niedriger als angenommen war, oder mal bei Fedex nachfragen, wie der Betrag für das Hollister-Paket zustande kommt?
  6. ellinelly

    ellinelly est. 2004

    Ich würde nur wegen dem Hollister-Paket nachhaken, mal den Steuerbescheid zufaxen lasen (selber nach schauen), weil wenn Du fragst wieso weshalb warum, können die Dir eh nie Auskunft geben. Ich warte heute noch auf nen Rückruf, hat sich aber mitlerweile erledigt.
  7. Jolie

    Jolie Gilly Hicks

    doch werden sie .
    ärgerlicherweise auch bei einer nachlieferung wo ja kein extra versand zu zahlen ist.
    meiner meinung nach wird hier ja doppelt versand versteuert da man die steuer schon
    bei der ersten lieferung bezahlt hat.
    bei der nachlieferung (also backordered items) werden die versandkosten lt. commercial invoice genommen.
    auskunft eines fedexmitarbeiters und nachvollziehbar auf meinen x-rechnungen.
  8. Sentinel

    Sentinel est. 2004

    Wenn die Versandkosten mit versteuert wurden,ist das laut Zoll falsch,dort steht das bei einem Warenwert unter 150€ dieses nicht der Fall ist,also beschweren das die Rechnung nicht ok ist

    http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html


    Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)

    Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 Euro, sind einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).

    Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).

    Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

    Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
    Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.

    Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.

    Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:

    * Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
    * Tabak und Tabakwaren,
    * Parfüms und Eau de Toilette.

    Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern

    Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland bis zu einem Gesamtwert von 22 Euro auch von der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1a EUStBV) und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV) befreit. Darüber hinaus ist Röstkaffe und löslicher Kaffee im Sinne des § 2 Nr. 2 KaffeeStG von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen (§ 2 EVerbrStBV).

    Hinweis:
    Für alkoholische Getränke und Tabakwaren müssen sowohl Zoll als auch Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer (Branntwein- bzw. Tabaksteuer) entrichtet werden.
    Röstkaffee ist zwar vom Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer befreit, es wird aber auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.

    Hier steht ja ganz klar


    Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
    Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.
  9. Nessi

    Nessi ~ Looking for Trubble ~

    Jolie meint die 19% Mwst., denk ich mal. ;)
  10. Nordfuchs

    Nordfuchs Gilly Hicks

    Richtig, es geht da lediglich um die Feststellung der Wertgrenze.

    Bei über 22€ Warenwert werden auch die Versandkosten mit 19% Einfuhrumsatzsteuer belastet.
  11. Jolie

    Jolie Gilly Hicks

    Wurde schon sooooooo oft hier diskutiert. :)
    Steht das nicht auch in den FAQ? Wär ne Aufnahme wert falls nicht.
    NUR versteuert werden muss die Einfuhr von Waren welche einen Wert exklusive Versandkosten
    ab 22 Euro bis 150 Euro haben. (Ab 150 Euro wirds auch noch verzollt. Aber das steht oft genug schon hier
    irgendwo im Forum.)

    Das heisst es kommen 19 % Einfuhrumsatzsteuer hinzu und zwar vom
    Warenwert plus Versandkosten.
    Die Versandkosten sind nur exklusive bei der ERMITTLUNG der Freigrenze.
    Mitversteuert werden die Versandkosten immer da sie Bestandteil des Warenwertes sind welcher importiert wird. Das ist nun mal so.
  12. gudze

    gudze est. 2004

    Hmm ok, aber dann sind ja beide Rechnungen zu gering ausgefallen. Habe insgesamt ~55€ bezahlt, lt. der Rechnung von Nordfuchs müsste ich aber fast 70€ für beides bezahlen. Hab so langsam das Gefühl, dass Fedex selber nicht genau weiß (oder der Zoll), wie was zu berechnen ist.
  13. Sentinel

    Sentinel est. 2004

    Jolie hat natürlich Recht,die 19% fallen auf den Warenwert+dem Porto an(ich habe bis Heute nicht kapiert,warum man überhaupt auf Porto Steuern bezahlt :? )
    Hab da was durcheinander geworfen :D
  14. Jolie

    Jolie Gilly Hicks

    Für Sentinel: :)
    Porto wird nicht besteuert. Also im "normalen Leben" gibt es keine Steuer auf Porto.
    Hier beim Import zählt es lediglich zum Wert der Ware quasi.
    Systematik der USt: Bemessungsgrundlage ist alles, was der Empfänger der Leistung für diese aufwendet, also auch Versandkosten. So ist es dann auch bei der Einfuhr-USt.
  15. Sentinel

    Sentinel est. 2004

    Aha,Dank dir Jolie,jetzt hab auch ich das kapiert :lol:
    Unsinnig finde ich das trotzdem mit dem Porto,aber it is what it is,muß man mit leben
  16. maxim

    maxim est. 2004

    Hi folks!

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich steig gerade nicht so ganz bei meiner aktuellen FedEx Rechnung durch. Möglicherweise sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht, darum würde ich mich über eure Hilfe freuen!

    Hier die Rechnung:



    Das etwas nicht stimmt habe ich sofort gesehen und dem netten FedEx-Chat-Mitarbeiter (ui ;) ) auch mitgeteilt. Nach 5-minütiger Abstinenz meldete er sich damit zurück, dass er es an eine interne Abteilung übergibt.

    Fakt ist, dass 2 mal das Porto einberechnet wurde.

    Der Warenwert/Rechnungspreis bei Abercrombie & Fitch beträgt 217,70 USD + 60 USD Porto.
    Dies wird (fälschlicherweise) mit 277,70 USD (187,85 EUR) angegeben. Anschließend wird jedoch noch einmal der 70%ige Satz der Frachtkosten von 60 USD (28,41 EUR) davon hinzugerechnet und dann versteuert.

    Zoll fällt richtigerweise nicht an, obwohl der (nun überschrittene) Zollwert ja eigentlich falsch berechnet wurde.

    Die 2. Sachbearbeiterin bat nun um Entschuldigung und bot eine Gutschrift von rund 8 Euro (wahrscheinlich 19% EUSt des 60 USD Frachtkostenzuschlags an).

    Aber passt das dann alles?!
    Ich steh' aufm Schlauch... :help:

    Anhänge:

  17. nyc13

    nyc13 Gilly Hicks

    ich habe mal meine letzte Rechnung durchgeschaut...wenn ich das auf deine aktuelle Rechnung übertrage, komme ich auf folgendes:

    Warenwert: 217,70 $ = 147,26 €
    Versand: 60,00 $
    Versand 70%: 42,00 $ = 28,41 €
    jeweils bei einem aktuellen Wechselkurs des Zolls von 1,478300

    Der reine Warenwert ist unter 150 Euro, daher keine Verzollung.

    Bei der Versteuerung werden Warenwert und Versandkosten (anteilig 70%) addiert. Somit komme ich auf eine zu zahlende Summe von 33,38 Euro ohne Vorlageprovision.

    Hat jemand ne bessere Rechnung? :smoker:
  18. maxim

    maxim est. 2004

    Habs auch grad nochmal durchdacht - die 8 Euro Gutschrift stammen von den 19% EUSt der zuviel einberechneten 60 USD (40 EUR). Sollte dann wohl so passen.
  19. infinity

    infinity Gilly Hicks

    Hab nun auch eine merkwürdige Online-Rechnung von Fedex bekommen:

    Warenwert: 217,70 $
    Versand: 60 $

    Summe KK laut Sheet: 189,58 Euro
    Tatsächlich: 189,96 Euro

    Fedex laut Sheet: 35,44 Euro
    FedexRechnung: Zoll 20,98 + EuSt 39,33 Euro = 60,22 Euro

    :tired:
  20. infinity

    infinity Gilly Hicks

    Das Problem bei mir war genauso wie bei maxim. Sie haben anstatt den Warenwert 217,70 Euro zu nehmen einen Warenwert von 277,70 Euro genommen - also inklusive Versandkosten :wtf:.

    Zur Rechnung wurde eine komplette Gutschrift hinterlegt und somit storniert.

    Bis zum heutigen Tage habe ich aber noch immer keine neue bekommen....
  21. maxim

    maxim est. 2004

    Hinterher bleiben, anrufen oder direkt an die Mitarbeiter ne Mail schreiben, falls du eine Adresse hast.

    Hat bei mir insgesamt auch 2-3 Wochen gedauert.
  22. infinity

    infinity Gilly Hicks

    maxim
    So wie ich das sehe, hast du mit dem Erhalt der Postrechnung Einspruch eingelegt. Ich habe jedoch schon an der Online-Rechnung bei mir gesehen, dass etwas nicht stimmt.

    Umgehend wurde die Online-Rechnung nach telefonischer Rücksprache storniert, so dass die 60,22 Euro nicht fällig wurden.

    Fedex muss somit einen neue, richtige Rechnung legen und diese mir zukommen lassen. Das ist aber bis heute noch nicht passiert. Ich denke auch nicht, dass ich jetzt am Zug bin.
  23. maxim

    maxim est. 2004

    Dasselbe geschah bei mir auch. Es wurde storniert und neu berechnet. Allerdings ließ die Rechnung ewig auf sich warten und da ich nicht wusste wann da nun was bezahlt werden sollte (eine 2. Rechnung stand aus, ein "Circa-Betrag" wurde vorher genannt), habe ich einfach nochmals nachgefragt und prompt kam sie.

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