Hallo zusammen Ich lese hier ( https://www.bussgeldkataloge.de/probezeit/ ): "Doch auch jeder, der eine der „Führerscheinklassen ohne Probezeit“ erlangt, kann im Verkehr negativ auffallen. So kann ein Verstoß oder eine Straftat auch verspätet Auswirkungen auf den Bewährungszeitraum haben, wenn beispielsweise ein Kraftradfahrer nachfolgend den B-Führerschein macht. Über Maßnahmen, die dabei verhängt werden, können Sie sich im nächsten Abschnitt informieren." Gibt es eine Differenzregelung über diese Probezeit, wenn du die A-Klasse hast? LG
Oh, das ist ja eine komplizierte Frage. Vielleicht lässt du dich da mal von einem guten Anwalt der Schwerpunkt Verkehrsrecht macht, beraten.
Ja kläre das mal lieber vorher ab. Eventuell kann dir dabei auch der ADAC weiterhelfen, falls du dort Mitglied bist.